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Pflichtangaben auf Webseiten.Bereits seit längerem ist vorgesehen, dass Gesellschaften, die der Pflicht der Eintragung im Handelsregister unterworfen sind, verpflichtet sind in ihrer Korrespondenz folgende Angaben zu veröffentlichen: die genaue Firmenbezeichnung, den Sitz der Gesellschaft, das Handelsregisteramt in welchem die Gesellschaft eingetragen ist, die Eintragungsnummer im Handelsregister (REA-Nummer) und den Stand der Liquidierung bei einer eventuellen Auflösung der Gesellschaft. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich angeben: das bei der letzten Bilanzabgabe tatsächlich eingezahlte Gesellschaftskapital und das Vorhandensein eines Einzelgesellschafters. Neu ist nun, dass die Pflicht eingeführt wurde, diese Angaben auch auf der Webseite und im eMail-Verkehr zu veröffentlichen. |
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